Ein runder Tisch unter der Leitung des Bundes soll aussergerichtliche Lösungen nach der Brandkatastrophe ermöglichen. Die Haftungsfrage ist indessen weiter unklar. Versicherer berufen sich auf gesetzliche Vorgaben.
Die Tragödie von Crans-Montana hat grosses Leid verursacht: Blick in einen Operationssaal in der Station für Brandverletzungen am Universitätsspital Zürich am 7. Januar 2026.
Christian Merz für NZZ
Die Folgen der Tragödie von Crans-Montana bringen das bestehende Unterstützungssystem in der Schweiz an seine Grenzen. Immer noch liegen 58 Opfer der Brandkatastrophe in der Bar «Le Constellation» in der Silvesternacht mit schweren Brandwunden im Spital, 28 von ihnen im Ausland.
Neben dem immensen Leid, das der Brand bei den Opfern und ihren Angehörigen verursacht hat, geht es auch um die Frage, wer dafür haftet und wer für den Schaden letztlich aufkommen muss.
Am Mittwoch hat der Bundesrat ein Gesetz zur Unterstützung der betroffenen Personen verabschiedet. Dieses sieht unter anderem die Schaffung eines runden Tisches unter der Leitung des Bundes vor, der beim Erarbeiten eines Vergleichs helfen soll. In diesem Zusammenhang steht nun im Raum, dass die Versicherungsbranche mehr bezahlen soll, als ihre vertraglichen Verpflichtungen vorsehen.
Die «Lex Crans-Montana» sieht zudem die Zahlung eines Solidaritätsbeitrags durch den Bund in Höhe von 50 000 Franken für jedes Opfer an die Familien der Verletzten und Verstorbenen vor. Des Weiteren sollen die Opferhilfestellen in den betroffenen Kantonen mehr Geld erhalten.
Höhe der Schäden ist weiter unklar
Wie hoch der Schaden der Katastrophe von Crans-Montana sein wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch kaum schätzen. Personen, die der Versicherungswirtschaft nahestehen, gehen von einem tiefen dreistelligen Millionenbetrag aus. Die Kosten für ähnliche Brandopferfälle haben sich in den vergangenen Jahren laut der Unfallversicherung Suva auf bis zu 1,6 Millionen Franken pro Fall belaufen.
Trotz allen Zusagen, die bisher unter anderem vom Kanton Wallis eingegangen sind, wird das Geld laut dem Bundesrat nicht ausreichen, um die Schäden vollumfänglich zu begleichen. So haben etwa die Betreiber von «Le Constellation» einen Standardvertrag beim Versicherer Axa mit einer Deckungssumme zwischen 5 und 20 Millionen Franken.
Axa hat bereits angekündigt, ihren vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Am Mittwoch bestätigte dies ein Sprecher. Der Versicherer sei offen, an dem runden Tisch teilzunehmen und Lösungen zu erarbeiten, damit die Opfer und ihre Familien rasch Sicherheit erhielten, teilte er mit.
Allerdings ist die Haftung im Fall der Brandkatastrophe von Crans-Montana weiterhin unklar, und das Strafverfahren dürfte einige Zeit dauern.

Der Brand in der Bar «Le Constellation» hat in der Neujahrsnacht 41 Menschenleben gefordert – Bild der verwüsteten Bar am 2. Januar 2026.
Staatsanwaltschaft Wallis
Runder Tisch im Gesetzesentwurf
Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass an dem runden Tisch die Opfer und ihre Angehörigen, die Versicherer und weitere leistungspflichtige Personen sowie die involvierten Behörden teilnehmen können. Die Teilnahme ist laut dem Bundesrat freiwillig. Einigen sich die Parteien an dem runden Tisch, so würde dies laut dem Gesetzesentwurf jedoch keine Anerkennung von Haftung bedeuten.
Kommt es zu einem Vergleich, so kann sich der Bund mit einem Betrag von bis zu 20 Millionen Franken daran beteiligen. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zum Gesetz ausführt, würden diese bis Ende 2029 gezahlt. Das Gesetz soll zügig in Kraft treten. Stimmt das Parlament zu und wird kein Referendum ergriffen, könnte das bereits Ende März der Fall sein.
Für die Haftpflicht- und Unfallversicherer steht nun im Raum, dass sie bei Einigung am runden Tisch freiwillig mehr bezahlen könnten. Dies wies Jan Mühlethaler, Mitglied der Geschäftsführung des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV), am Mittwoch indessen zurück. Die involvierten Versicherungsgesellschaften stünden vollumfänglich zu ihren vertraglichen Verpflichtungen, teilte er mit. «Darüber hinausgehende finanzielle Leistungen sehen wir jedoch als primäre Frage zwischen den haftpflichtigen Parteien und den Geschädigten.» Nicht der Versicherer selbst sei haftpflichtig, vielmehr sei eine Versicherungspolice eine finanzielle Absicherung für den Haftpflichtfall einer natürlichen oder juristischen Person.
Laut Mühlethaler haben die Versicherer wie alle Beteiligten grosses Interesse daran, rasch Klarheit über die Haftungsfrage zu erhalten. Nur so könnten die Versicherer ihre Leistungspflichten erfüllen. «Dabei müssen sie das Gleichbehandlungsprinzip wahren», sagt er. «Versicherer können nicht einfach zuerst eingehende Ansprüche befriedigen, bis die Versicherungssumme aufgebraucht ist.»
Laut Saskia Schenker, Direktorin des Krankenversicherungsverbandes Prioswiss, ist es gar nicht möglich, den Opfern der Katastrophe von Crans-Montana aus den Sozialversicherungen im Voraus mehr Geld zu versprechen. Für die Krankenversicherungen haben auch Betroffene anderer schwerer, etwa krankheits- oder unfallbedingter Schicksale das Anrecht auf die gleiche Unterstützung. «Die Sozialversicherungen haben gesetzliche Vorgaben. Dazu gehört, dass sie alle ihre Versicherten gleich behandeln müssen», sagt sie.

Bundespräsident Guy Parmelin (Mitte), Bundesrat Beat Jans (rechts) und Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz, sprechen an einer Medienkonferenz über die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana.
Peter Schneider / Keystone
Auf gesetzliche Vorgaben beruft sich auch eine Sprecherin der Unfallversicherung Suva. Höhere Versicherungsleistungen für die Betroffenen der Tragödie von Crans-Montana seitens Suva seien aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich, teilt sie mit.
So sei der Leistungsumfang der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) gesetzlich geregelt. Für die Gesamtleistungen bestehe keine betragsmässige Obergrenze, einzelne Leistungsarten seien jedoch limitiert. So sei beispielsweise der versicherte Verdienst, der als Grundlage für Taggeld- oder Invalidenleistungen dient, nach oben begrenzt – und zwar bei maximal 148 200 Franken pro Jahr.
Wenn die Suva an einem runden Tisch zur Unterstützung der Betroffenen der Tragödie von Crans-Montana oder bei der Beurteilung der Verteilung von Geldern aus einem Solidaritätsbeitrag des Bundes oder einem entsprechenden Fonds mitwirken solle, beteilige sie sich gerne an diesen Gesprächen.

