Trump und Zollurteil: Am Ende sind die amerikanischen Konsumenten die Dummen


Trumps Zölle wurden faktisch von den amerikanischen Konsumenten bezahlt. Doch bei der Rückerstattung drohen sie leer auszugehen.

Die amerikanischen Konsumenten – hier in San Francisco – spüren die Zölle bei ihren Einkäufen.

Justin Sullivan / Getty

Es geht um sehr viel Geld. Nach dem Zollurteil des Obersten Gerichtshofs ist klar, dass die Trump-Administration seit vergangenem April Strafzölle unrechtmässig erhoben hat. Es dürfte sich um bis zu 175 Milliarden Dollar handeln, davon sind rund 2 Milliarden Dollar auf Importen aus der Schweiz eingenommen worden. Die betroffenen Firmen haben zum Teil schon damit begonnen, die Zölle zurückzufordern. Sie tun das zu Recht. Da die Zölle illegal waren, liegt es auf der Hand, dass der amerikanische Staat sie zurückerstatten sollte.

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Faktisch bezahlt haben die Kunden

Doch das Zollurteil schafft ein neues Dilemma für verschiedene Akteure. Einerseits ist es unangenehm für US-Präsident Donald Trump. Ihm droht ein Loch in der Staatskasse, falls er die Zolleinnahmen wieder hergeben muss. Potenziell noch heikler ist ein anderes Problem, das noch wenig beachtet worden ist. Ökonomen wissen: Ein Zoll bleibt selten an dem Unternehmen hängen, das ihn beim Import eines Gutes in die USA formell bezahlt hat. Die Firmen versuchen, die Kosten mittels Preiserhöhungen auf ihre Kunden zu überwälzen. Und das scheint ihnen gut gelungen zu sein.

Mehrere Studien haben mittlerweile gezeigt, dass die amerikanischen Konsumenten wohl mehr als 90 Prozent von Trumps Zöllen bezahlt haben. Viele Produkte des täglichen Bedarfs sind in den USA teurer geworden. Die Preissteigerungen sind ein wichtiger Grund, warum viele Konsumenten unzufrieden mit dem Präsidenten sind. Laut aktuellen Umfragen lehnen zwei Drittel der Bürger seine Zollpolitik ab. Für Trump wäre es höchst unangenehm, wenn er den amerikanischen Konsumenten sagen müsste: Ihr habt zwar die Zölle faktisch bezahlt, aber die Einnahmen muss ich nun an die Unternehmen zurückgeben – darunter viele ausländische Firmen.

Firmen im Dilemma

In einem Dilemma stecken anderseits auch die Unternehmen. Rein zollrechtlich scheint klar, dass ihnen die Rückerstattung der Zölle zusteht. Aber sollten sie etwas von diesem Geld auch an die Konsumenten zurückgeben, auf die sie Zölle überwälzt haben? Imagemässig mag dies geboten erscheinen. Doch rechtlich besteht dazu keine Verpflichtung.

Die Frage der Rückerstattung könnte auch für Schweizer Unternehmen noch zu einem heiklen Thema werden. Beispielsweise hat die Nestlé-Tochter Nespresso die Preise für ihre Kaffeekapseln in den USA erhöht und so einen Teil der US-Zölle auf die Konsumenten überwälzt. Viele Schweizer Uhrenhersteller haben die US-Zölle ebenfalls über Monate an die amerikanischen Kunden weitergereicht.

Ein Trick als Ausweg?

Die Trump-Regierung könnte nun einen speziellen Weg aus dem Dilemma suchen. Wie man aus Schweizer Wirtschaftskreisen hört, erwägt sie folgende Regelung: Die Firmen dürfen nur jene Zölle zurückfordern, die sie nicht auf die amerikanischen Konsumenten überwälzt haben. Der Vorteil für Trump wäre, dass so das meiste Geld – geschätzte 90 Prozent der Zolleinnahmen – in der amerikanischen Staatskasse bleiben würde. Die betroffenen Firmen bekämen zwar kaum Zoll-Rückerstattungen. Aber immerhin müssten sie sich nicht den Kopf darüber zerbrechen, wie sie einen Imageschaden bei den amerikanischen Konsumenten vermeiden können.

Ein solches Vorgehen würde allerdings mehr Probleme schaffen, als es löst. Die Trump-Regierung würde zwei Bereiche vermischen, die nichts miteinander zu tun haben. Die Erhebung von Zöllen ist eine staatliche Angelegenheit zwischen der Regierung und den importierenden Firmen, die Überwälzung ist das Resultat eines marktwirtschaftlichen Aushandelns zwischen den Firmen und ihren Kunden. Es ist deshalb fraglich, ob ein solches Vorgehen juristisch überhaupt haltbar wäre.

Klar ist mithin nur Folgendes: Trump hat keine Lust, die Zolleinnahmen wieder herzugeben. Und auch die Firmen werden wohl, falls sie dann doch Rückerstattungen erhalten sollten, das meiste Geld für sich behalten wollen. Am Ende stehen jene als die Dummen da, die die Zölle faktisch bezahlt haben: die amerikanischen Konsumenten.

Daniel Stalder

Der Kommentar von Matthias Benz ist journalistisch flott geschrieben, bleibt jedoch inhaltlich teilweise im populäroekonomischen Oberflächlichen stecken. Zudem verweist Benz selektiv nur auf Quellen, die zu seinem Narrativ passen. Dass er ausserdem mit dem Cliché der Amerikaner als den «Dummen» operiert, macht die Sache nicht besser.

Klassische oekonomische Modelle hätten bei der Liberation-Day-Zollerhöhung von durchschnittlich 15 Prozent eine zusätzliche Inflation von 4 bis 6 Prozentpunkte erwartet.
Die Federal Reserve Bank of San Francisco (FRBSF) weist in ihrer Studie «What Is a Tariff Shock?» (Barnichon & Singh, November 2025) auf Basis einer 150-jährigen Datenhistorie jedoch nach, dass schockartige Zollerhöhungen inflationsdämpfend wirken. Der Grund: Der Schock drückt die Nachfrage stärker, als er die Preise treibt.
Quelle: https://www.frbsf.org/research-and-insights/publications/working-papers/2025/11/what-is-a-tariff-shock-insights-from-150-years-of-tariff-policy/
Bestätigt wird dies durch einen Blick auf die realen Zahlen: Eine zollbedingte Zunahme des Konsumentenpreisindex ist faktisch nicht nachweisbar.
Die staatlich gemessene Jahresinflation (Januar 2025 gegenüber Januar 2026) ist sogar gesunken. Ebenfalls deutlich nach unten zeigt der private Truflation-Inflationsindikator.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist Trump noch nicht durch mit dem Thema Zölle, er sucht sich jetzt andere Rechtsgrundlage. Bei sektoralen Zölle kann er wohl sehr viel machen ohne den Kongress zu fragen. Die Rückzahlung der zu Unrecht eingenommen Zölle könnten die Regierungen der betroffenen Unternehmen abwickeln und diese dann in die nächsten Zollverhandlungen miteinbeziehen. Alles nur eine Frage eines neuen Deals mit Trump. Er liebt Deals und hasst Streitigkeiten über Gerichte. Wie heißt es: Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand.


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