Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz – Wirtschaft kritisiert Bürokratieaufwand


Mit dem Tariftreuegesetz will die Bundesregierung die Tarifbindung der Unternehmen stärken und für faire Wettbewerbsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen sorgen. Die Wirtschaftsverbände kritisieren die wachsende Bürokratie. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Gesetz.

Die Tarifverträge der Bauindustrie gelten künftig bei Bauaufträgen der Bundesregierung für alle Unternehmen.

Arnulf Hettrich / Imago

Es ist seit langem ein Anliegen der Sozialdemokraten, der sinkenden Tarifbindung der Unternehmen in Deutschland entgegenzuwirken. Bereits in der Koalition mit den Grünen und der FDP strebten sie deshalb ein Tariftreuegesetz an, das Unternehmen bei Aufträgen von Bundesbehörden an die einschlägigen Branchentarifverträge bindet. Doch die FDP blockierte das Vorhaben.

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In der Koalition mit den Unionsparteien ist es der SPD nun gelungen, ihr Vorhaben umzusetzen. Am gestrigen Donnerstag verabschiedete der Bundestag das Bundestariftreuegesetz. Sobald auch der Bundesrat zugestimmt hat, kann das Gesetz in Kraft treten.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Gesetz.

Das Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen, die einen Auftrag der Bundesregierung oder Bundesbehörden ausführen, für ihre dabei eingesetzten Arbeitskräfte die Bedingungen des einschlägigen Branchentarifvertrags anzuwenden. Das gilt auch dann, wenn sie selbst einem anderen oder gar keinem Tarifvertrag unterliegen. Die konkreten Bedingungen werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Rechtsverordnung festgelegt.

Das Tariftreuegesetz soll sicherstellen, dass alle Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, dieselben tariflichen Bedingungen anwenden müssen. Das betrifft neben der Lohnhöhe auch die Arbeitszeiten, Pausen- und Ruhezeiten sowie den Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen. Die Bundesregierung will auf diese Weise verhindern, dass Unternehmen ohne Tarifbindung bei öffentlichen Ausschreibungen tarifgebundene Unternehmen preislich unterbieten.

Betroffen sind alle Aufträge für Bauarbeiten und Dienstleistungen mit einem Auftragswert von mindestens 50 000 Euro. Nicht betroffen von dem Gesetz sind hingegen Lieferaufträge, beispielsweise Bestellungen von Dienstfahrzeugen, Computern und Büromaterial durch die öffentliche Hand. Auch Militäraufträge wie die Beschaffung von Panzern und Munition für die Bundeswehr sind von dem Tariftreuegesetz ausgenommen. Aufträge an Startups im Volumen von weniger als 100 000 Euro werden in den ersten vier Jahren nach deren Gründung ebenfalls vom Tariftreuegesetz ausgenommen. Das soll verhindern, dass junge Unternehmen durch hohe Kosten überfordert werden.

Die Kontrolle, ob Unternehmen die Tarifbedingungen einhalten, obliegt den Tariftreuekontrollstellen des Bundes und der Länder. Sie können dazu auf die Daten der Rentenversicherung zugreifen. Die Unternehmen müssen bei Auftragsarbeiten für den Bund Angaben über die Arbeitsentgelte und die sonstigen Arbeitsbedingungen ihrer eingesetzten Arbeitskräfte an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln. Hegt die Rentenversicherung den Verdacht, dass ein Unternehmen gegen die Tarifbedingungen verstösst, unterrichtet sie die Kontrollstelle, die dem Verdacht nachgeht.

Die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie und ihre Subunternehmer sowie Leiharbeiterfirmen die vorgegebenen Tarifbedingungen einhalten. Dabei haften die Auftragnehmer für die Richtigkeit der Angaben ihrer Subunternehmer. Um den Nachweis zu vereinfachen, können sich Auftragnehmer und Subunternehmer bei Präqualifizierungsstellen zertifizieren lassen. Präqualifizierungsstellen sind die Industrie- und Handelskammern.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) weist allerdings darauf hin, dass Präqualifizierungen durch die Kammern keine Garantie dafür sind, dass die zertifizierten Unternehmen bei der Auftragsausführung tatsächlich die vorgegebenen Tarifbedingungen einhalten. Eine Haftung für die Vertragstreue der zertifizierten Unternehmen können die Präqualifizierungsstellen daher nicht übernehmen.

In diesem Fall muss das Unternehmen eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Vertragsstrafe zahlen. Diese soll sich auf maximal 1 Prozent des Auftragswerts belaufen. Bei wiederholten Verstössen kann die Strafe bis zu 10 Prozent des Auftragswerts betragen. Zudem hat der staatliche Auftraggeber bei Verstössen das Recht, das Auftragsverhältnis fristlos zu kündigen.

Die DIHK kritisiert die mit den Nachweispflichten und den «komplexen Haftungs- und Lohnabrechnungsproblemen» verbundene Bürokratie. Dazu trage auch die «nicht handhabbare» Ausgestaltung der Zertifizierung bei. Zudem drohten ungleiche Arbeitsbedingungen in den Unternehmen, wenn Arbeitskräfte, die mit Aufträgen für Bundesstellen beschäftigt seien, anders entlohnt würden als der Rest der Beschäftigten.

Die DIHK warnt, mittelständische Unternehmen würden sich wegen der Nachweispflichten und Kontrollbürokratie künftig seltener um öffentliche Aufträge bewerben. Das treibe die Kosten für die öffentliche Hand in die Höhe. Das Tariftreuegesetz sei ein «Beschaffungskostensteigerungsgesetz und damit ein weiterer Standortnachteil», kritisiert die DIHK.

Vernichtend fällt auch das Urteil des Gesamtverbands der Metall- und Elektro-Industrie aus. Das Bundestariftreuegesetz mit seiner übergriffigen Bürokratie sei «verfassungsrechtlich fragwürdig», heisst es in einer Stellungnahme des Verbands. Es stelle einen Eingriff in die Berufsfreiheit und speziell die Arbeitsvertragsfreiheit dar, ohne jedoch geeignet, erforderlich und angemessen zu sein, den Grad der Tarifbindung zu erhöhen. Das Bundestariftreuegesetz wiederhole alle Fehler des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, sagt Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Verbands: «Moralisch verbrämtes Misstrauen gegenüber der Wirtschaft, absurde bürokratische Verfahren, überbordende Berichtspflichten und neue Kontrollbehörden.»

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüsst das Gesetz. Das Gesetz sei ein wichtiges Signal für alle Arbeitgeber und Beschäftigte, weil sich dadurch künftig «Preisdumping und schlechte Arbeitsbedingungen» bei der Bewerbung um Aufträge des Bundes nicht mehr auszahlten, sagt der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke.

Allerdings geht Verdi das Gesetz nicht weit genug. Der Schwellenwert von 50 000 Euro, ab dem das Gesetz greift, sei zu hoch. Dadurch werde rund ein Viertel des jährlichen Vergabevolumens von etwa 40 Milliarden Euro nicht erfasst.

Darüber hinaus kritisiert Verdi, dass Lieferverträge sowie Beschaffungs- und Dienstleistungsaufträge für die Bundeswehr und andere Sicherheitsbereiche von dem Gesetz ausgenommen sind. Damit vergebe die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden Grossaufträge die Chance, die Einhaltung von Tarifverträgen «zum Goldstandard bei der öffentlichen Auftragsvergabe» zu machen, so Werneke.


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