Finanzloch durch die 13. AHV-Rente: AHV-Reform dringend nötig – das sind die Möglichkeiten


Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente sind höhere Lohnbeiträge, eine Anhebung der Mehrwertsteuer oder eine Anpassung des Rentenalters möglich. Vorsorgespezialisten sagen, was am gerechtesten wäre.

Das Volk hat die Initiative zur 13. AHV-Rente 2024 angenommen, nun tun sich Finanzlöcher auf.

PD

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist weiterhin nicht gesichert – dass sie für erhebliche Löcher im Altersvorsorgesystem sorgen wird, steht hingegen fest. Bis zum Jahr 2055 sei bei der AHV mit einem Defizit von 62 Milliarden Franken zu rechnen, und dafür sei die 13. AHV-Rente massgeblich verantwortlich, heisst es in einer neuen Analyse des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern.

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Die Summe entspricht 7,4 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) des Bundes beziehungsweise knapp der Hälfte der Nettoschulden des Bundes im Jahr 2023. Das Schweizer Stimmvolk und die Stände haben die Initiative zur 13. AHV-Rente am 3. März 2024 angenommen. Diese wird nun immer im Dezember als Zuschlag zur Dezember-Rente an alle Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente ausbezahlt, zum ersten Mal im Dezember dieses Jahres.

«Wird an der heutigen AHV nichts verändert, drohen Defizite über zwei Generationen hinweg», sagt Melanie Häner-Müller, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik am IWP. Es brauche faire Lösungen, um diese Lücken zu schliessen.

Drohende Defizite

Für die Berechnung der genannten Zahlen stützt sich das IWP auf die Methode der Generationenbilanzierung – mittels dieser wird geprüft, ob die langfristigen Rentenversprechen durch die erwarteten Einnahmen finanziert werden können. So zeigt sich, welche finanziellen Lasten auf künftige Generationen verschoben werden.

Langfristig dürften sich die durch den Ruhestand der Babyboomer-Generationen hervorgerufenen demografischen Effekte abschwächen, erwartet Häner-Müller. Zudem dürften aufgrund des in der AHV angewendeten Mischindexes die Renten nur halb so stark wachsen wie die Löhne. Die AHV-Renten werden in der Schweiz gemäss einem gesetzlichen Mischindex an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Im Allgemeinen erfolgt dies alle zwei Jahre.

Ab 2072 – also in 46 Jahren – könnte sich das Defizit in der AHV gemäss der IWP-Analyse stabilisieren. «Trotzdem sollte man nicht vorschnell Entwarnung geben», sagt die Forscherin. Solche Projektionen beruhten auf der Annahme, dass die Renten weiterhin nur gemäss dem Mischindex wachsen. Historisch gesehen seien die AHV-Renten mehrmals ausgebaut worden – weswegen sie faktisch im Gleichschritt mit den Löhnen gewachsen seien. Hier habe sich mehrfach gezeigt, dass man politische Aspekte nicht unterschätzen dürfe.

Auch andere Vorsorgespezialisten und -spezialistinnen sehen keinen Anlass zur Entwarnung. «Das Problem bei Generationenmodellen ist, dass sie auf Annahmen zur demografischen Entwicklung, zur Migration und zum Lohnwachstum beruhen», sagt Elisabeth Beusch, Ökonomin bei der Grossbank UBS. Schaue man sich beispielsweise die in letzter Zeit weiter gesunkene Geburtenrate in der Schweiz an, habe sie erhebliche Zweifel daran, dass sich dies quasi von selbst einpendeln werde.

Auch der Berner Vorsorgespezialist Werner C. Hug hält es für schwierig, eine Prognose zur AHV zu machen. «Entwicklungen wie die Corona-Krise oder Kriege könnten alles durcheinanderbringen», sagt er. Schon heute sei die AHV nicht mehr nur von den Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert, sondern der Bund partizipiere erheblich daran. «Vom ursprünglichen Umlageverfahren, bei dem die Aktiven die Rentner aus laufenden Einnahmen finanzieren, sind wir weit entfernt», sagt er.

Bis jetzt hätten zudem die Einwanderung und Grenzgänger für Beiträge gesorgt. «Was passiert, wenn diese ausfallen oder weniger werden?», fragt er rhetorisch. Sie erhielten schliesslich auch später AHV-Renten, die ins Ausland flössen.

Erhöhung des Rentenalters als gerechteste Lösung

Um die 13. AHV-Rente zu finanzieren, wären höhere Lohnbeiträge, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder eine Anpassung des Rentenalters denkbar. Die verschiedenen Finanzierungsquellen entschieden darüber, ob die Last breiter oder auf einzelne Altersgruppen verteilt oder zukünftigen Generationen aufgebürdet wird, sagt Häner-Müller.

Am fairsten wäre aus ihrer Sicht die Erhöhung des Rentenalters, da die Anpassung relativ gleichmässig auf alle Erwerbstätigen verteilt würde. Auch aus Sicht der Generationengerechtigkeit sei dies die beste Lösung. Laut den Berechnungen des IWP wäre für eine vollständige Gegenfinanzierung bis 2055 eine Erhöhung des Rentenalters von maximal 19 Monaten nötig.

Auch Beusch hält eine Erhöhung des Rentenalters für die fairste Lösung, um dem Problem zu begegnen. Die Schweiz werde auf mittlere Sicht nicht darum herumkommen, das Rentenalter an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Lasse sich eine Erhöhung des Rentenalters politisch nicht durchsetzen, habe die Erhöhung der Mehrwertsteuer den Vorteil, dass die Rentner dadurch auch etwas zur Finanzierung beitragen würden. Allerdings würden Haushalte mit niedrigen Einkommen überproportional belastet.

Vorbilder Dänemark, Italien und Niederlande

Das IWP spricht sich in der Analyse zudem für eine AHV-Schuldenbremse aus. Sobald die laufenden Einnahmen in der AHV die Ausgaben nicht mehr decken würden, müsse ein Automatismus greifen, der gegensteuert und Reformen auslöst. Dies zwinge dazu, Anpassungen frühzeitig und graduell vorzunehmen, anstatt später mit grossen Sprüngen reagieren zu müssen. Bereits in einem Viertel der OECD-Länder werde das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung angepasst, beispielsweise in Dänemark, Italien und den Niederlanden.

Hug ist von dem Konzept weniger überzeugt. Er sieht in einer Schuldenbremse «nichts anderes als ein Feigenblatt für Parlamentarier, die nicht entscheiden können». Seines Erachtens liege es am Bundesrat, einmal klare und unmissverständliche Vorschläge zu unterbreiten und diese dem Volk auch zu erklären. «Ein Bundesrat, der das Parlament nicht von notwendigen Massnahmen überzeugt und Lösungen auf die lange Bank schiebt, überzeugt am Schluss auch das Volk nicht», sagt er. Hug spricht sich gegen «Wischiwaschi-Vorlagen» aus, die alle Seiten beglücken sollen und keine Lösungen bringen. Nur wenn Bundesrat und Parlament dazu nicht mehr in der Lage seien, sei eine Schuldenbremse in Erwägung zu ziehen.


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