Strenge Geldwäschereivorgaben verunmöglichen es Schweizer Firmen, einen Franken-Stablecoin zu lancieren. Nun bringt ein deutsches Unternehmen einen digitalen Franken auf den Markt – gestützt auf EU-Recht.
Bargeld, ein Relikt?
Alessandro Crinari / Keystone
Der digitale Schweizerfranken ist nicht Swiss made. Er stammt aus Frankfurt und orientiert sich an EU-Richtlinien.
Die Firma All Unity, ein Gemeinschaftsunternehmen von DWS (Deutsche Bank), Flow Traders und Galaxy, hat am Donnerstag den CHFAU-Stablecoin auf der Ethereum-Blockchain lanciert. Dieser ist eins zu eins an den Wert des Frankens gekoppelt und vollständig durch ausgesonderte Reserven abgesichert. Ganz so, wie es die EU-Verordnung zu Kryptowerten vorsieht.
All Unity, die von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwacht wird und bereits über einen Euro-Stablecoin verfügt, kann davon profitieren, dass sich die Schweiz selbst ein Bein gestellt hat – und zwar ganz ohne Not.
Überraschende Verschärfung
Die Finma entschied sich im Sommer 2024 überraschend für eine massive Verschärfung der Geldwäschereiregeln bei Stablecoins: Sie schrieb in einer Aufsichtsmitteilung, Herausgeber eines digitalen Frankens müssten jeden einzelnen Nutzer identifizieren. Das jedoch macht die Herausgabe eines Franken-Stablecoins in der Schweiz unattraktiv bis unmöglich. Es ist, als müsse sich jeder ausweisen, der im Coop oder in der Migros mit Bargeld bezahlen will.
Die Schweizer Blockchain-Branche wehrte sich und wurde im Parlament vorstellig, und der Bundesrat hat in der Folge eine Änderung des Finanzinstitutsgesetzes vorgeschlagen. In seiner Vorlage präzisiert er unter anderem, dass kein sogenanntes Whitelisting jedes einzelnen Stablecoin-Inhabers nötig sei. Damit würde der Finma-Entscheid von 2024 korrigiert.
Institute, die Stablecoins herausgäben, sollten lediglich verpflichtet werden, schwarze Listen zu führen, schlägt der Bundesrat vor. Anbieter müssen also verhindern können, dass Kryptowährungskonten (Wallets), die zum Beispiel mit kriminellen Machenschaften in Verbindung stehen, ihre Stablecoins verwenden. Dafür brauchen sie nicht alle anderen Nutzer zu kennen. Andere Länder handhaben das schon länger so.
Allerdings ist die Vernehmlassung zu dieser Vorlage erst vor ein paar Wochen zu Ende gegangen, am 6. Februar. Nun wird der Bundesrat eine Botschaft zuhanden des Parlaments ausarbeiten. Es dürfte bis 2028 dauern, bis die Gesetzesrevision in Kraft treten könnte.
Freie Bahn für ausländische Anbieter
Bis dahin hat der neue digitale Franken aus dem Ausland freie Bahn. «Dass Kunden mit Interesse an einem Schweizerfranken-Stablecoin an uns herangetreten sind, zeigt einen Bedarf im Markt, der momentan nicht bedient wird», sagt der All-Unity-Finanzchef Simon Seiter. Zum Start stehe CHFAU zunächst institutionellen und professionellen Kunden zur Verfügung. Die Anbindung an Börsen und weitere Handelsplätze befinde sich derzeit in der finalen Abstimmung.
All Unity verfügt also über viel Zeit, ihren digitalen Franken zu etablieren. Womöglich erlaubt dies der Firma, sich einen Vorsprung zu sichern, den hiesige Anbieter nicht mehr gutmachen können.
In den USA zumindest hat sich gezeigt: Seit der US-Gesetzgeber letztes Jahr Stablecoin-Regeln verankert hat, gaben zwar eine Vielzahl von Firmen Pläne für einen digitalen Dollar bekannt. Doch die beiden Anbieter, die nicht auf den Gesetzgeber gewartet hatten, Tether und Circle, verfügen mittlerweile über eine so dominante Marktstellung, dass es alle Neulinge schwer haben werden.
Es braucht nicht zehn Stablecoins. Alle wollen jene mit der grössten Liquidität verwenden. Für den viel kleineren Markt für digitale Franken gilt das erst recht.
«In der Schweiz ist ein Stablecoin, der skaliert, derzeit nicht möglich. Mit ihrer Aufsichtsmitteilung hat die Finma möglichen Initiativen den Wind aus den Segeln genommen», sagt Martin Hess. Er ist Chefökonom bei der Schweizerischen Bankiervereinigung und Projektleiter Digitale Währungen. «Nun darf sich niemand darüber wundern, dass ein Franken-Stablecoin im Ausland lanciert wird.»
Einen Anbieter hat die Finma ins Leere laufen lassen
Immerhin: In der Schweiz gibt es bereits einen digitalen Franken namens Frankencoin oder ZCHF. Als dezentrales Projekt konnte er sich den strengen Finma-Auflagen entziehen: Da der Frankencoin ein reines Software-Protokoll ist und es keine Frankencoin AG gibt, welche die Kontrolle über die Gelder hätte, findet die Finma auch keinen Adressaten für ihre Verfügungen. Wo kein menschlicher oder juristischer Akteur die Kontrolle hat, tut sich die Aufsicht schwer mit Forderungen nach Identitätsprüfungen.
Allerdings begrenzt das Fehlen von Firmenstrukturen auch das Marktpotenzial des ZCHF. Es gibt diesen digitalen Franken schon seit 2023, und in Spar-Supermärkten kann man mit diesem bezahlen. Einer breiten Öffentlichkeit ist er jedoch völlig unbekannt.
Seit Januar bietet mit der Zuger Firma Plusplus ein Unternehmen regulierte Finanzdienstleistungen auf Basis des Frankencoins an. Plusplus ermöglicht es Firmen zum Beispiel, ihre überschüssige Liquidität in Frankencoin zu halten. Die gegenwärtige Rendite von 3,75 Prozent zeigt, dass sich Banken in Zukunft warm anziehen müssen.
Ein Anliegen der Banken ist darum, dass Stablecoins keine Zinsen bezahlen dürfen, wie aus ihrer Vernehmlassungsantwort hervorgeht. Sie betreiben aber keine Blockadepolitik, im Wissen darum, dass Landesgrenzen kaum Schutz vor Konkurrenz darstellen.
SNB begrüsst private Innovationen
«Es besteht das Risiko, dass Franken-Stablecoins die Kundeneinlagen bei den Banken dezimieren. Uns ist darum wichtig, dass wir in der Schweiz die weltweit besten Rahmenbedingungen haben. Dazu gehören gleich lange Spiesse für die hiesigen Banken», sagt Hess. Natürlich müsse dann jede Bank selbst entscheiden, ob sie diesen Spielraum auch nutzen wolle.
Die Finanzmarktaufsicht betont, dass sie mit der Aufsichtsmitteilung bloss die geltenden Regeln umsetze. «Anpassungen an gesetzliche Grundlagen – etwa im Bereich des Geldwäschereigesetzes oder des Finanzmarktrechts – erfolgen ausschliesslich durch den Gesetzgeber», schreibt eine Sprecherin auf Anfrage. Zum CHFAU-Stablecoin äussert sich die Behörde nicht.
Bei der Nationalbank (SNB) sieht man grundsätzlich kein Problem in einem digitalen Franken aus dem Ausland. «Im Allgemeinen begrüsst die SNB private Innovationen im Zahlungsverkehr. Digitale Geldformen von regulierten Instituten können eine Ergänzung zu den heutigen Geldformen darstellen», schreibt ein Sprecher.

