Einkauf in die Pensionskasse: Kommen bald stärkere Beschränkungen?


National- und Ständerat haben einen einschneidenden Posten des Entlastungspakets versenkt: die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule. Eine neue Massnahme könnte vor allem Kaderleute und Selbständige treffen.

Ralph Goldinger, Bern

Sparen fürs Alter – oder den Fiskus?

Goran Basic / NZZ

Vorerst wollen die beiden Räte die Regeln nicht während des Spiels ändern. Versicherte dürfen wohl auch künftig zu unveränderten Steuersätzen Kapital aus ihrer Pensionskasse und der dritten Säule beziehen, wenn sie das Vermögen nicht als Rente erhalten wollen.

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Doch die berufliche Vorsorge bleibt für die Entlastung des Bundeshaushaltes attraktiv. Bereits im vergangenen Frühling schlug die Mitte-Partei vor, die Obergrenze des in der Pensionskasse versicherbaren Lohnes zu halbieren. Derzeit sind Löhne von bis zu 907 200 Franken versicherbar – mit der Gesetzesänderung wären es noch 453 600 Franken. Die entsprechende Motion der Mitte-Nationalrätin und Fraktionspräsidentin Yvonne Bürgin ist in der grossen Kammer hängig. Die Politikerin stört sich insbesondere an den Möglichkeiten für Spitzenverdiener, sich mit sehr hohen Beträgen in die Pensionskasse einzukaufen. Mit der geltenden Obergrenze entstünden «erhebliche Steuerausfälle», so Bürgin.

Nächste Woche debattiert der Ständerat darüber, ob das Finanzdepartement die Effekte einer Gesetzesänderung in einem Bericht festhalten sollte. Wie stark eine solche Regulierung den Fiskus entlasten könnte, wird allerdings schwierig abzuschätzen sein. Es stellt sich jedoch erneut die politische Grundsatzfrage, welche Rolle die berufliche Vorsorge im Schweizer Dreisäulensystem haben sollte.

Vorsorge oder Steueroptimierung?

Wenn sich Versicherte in die Pensionskassen einkaufen wollen, müssen sie Beitragslücken haben. Wer wissen will, wie hoch die eigenen Lücken sind, muss das «Einkaufspotenzial» auf dem Vorsorgeausweis prüfen. Das Einkaufspotenzial ist die Differenz zwischen dem Altersguthaben, das Versicherte gemäss ihrem derzeitigen Lohn haben könnten, und dem tatsächlichen Vermögen in der Pensionskasse. Da der Lohn üblicherweise im Laufe des Lebens steigt, erhöht sich das Altersguthaben und damit das Einkaufspotenzial. Ausserdem entstehen durch Ausbildungen, Teilzeitarbeit, Auslandaufenthalte oder verbesserte Vorsorgepläne Lücken in der Pensionskasse.

Wer sich in die Pensionskasse einkauft, sorgt nicht nur vor, sondern spart auch Geld. Den Einkaufsbetrag dürfen Versicherte vom steuerbaren Einkommen abziehen – so wie Einzahlungen in die Säule 3a. Dies sollte einen Anreiz schaffen, damit sich die Menschen eigenverantwortlich auf die Pension vorbereiten. Bürgin schreibt in ihrem Vorstoss, das Instrument solle seiner ursprünglichen Funktion dienen und nicht primär als Steuersparmodell für sehr hohe Einkommen wirken.

In seiner Stellungnahme bestärkte der Bundesrat Bürgin in ihrer Argumentation. Die Senkung der Obergrenze führe zu mehr Gerechtigkeit und beschneide eine Minderheit in ihren Privilegien.

Wie stark man die zweite Säule regulieren will, ist somit eine politische Grundsatzfrage. Die berufliche Vorsorge sollte im Prinzip dazu dienen, für sich selber zu sparen und für das Alter vorzusorgen – auch wenn es gewisse versteckte Umverteilungen gibt. Im Gegenzug wirkt die AHV stark umverteilend.

Der FDP-Politiker Andri Silberschmidt kritisiert, dass die Mitte zusammen mit den Grünen und der SP diesen Kompromiss aufkündigen wolle. «Es ist eine Halbierungsinitiative für die Pensionskasse.» Zudem profitierten auch die Schlechterverdienenden von den Pensionskassenbeiträgen der Kaderleute, sagt Silberschmidt. Denn diese zahlten höhere Verwaltungskosten und Risikobeiträge, die schliesslich der Gesamtheit zugutekämen.

Der Schweizerische Gewerbeverband warnt vor der Gesetzesänderung. Dessen Ressortleiter für Sozial- und Gesundheitspolitik, Simon Schnyder, weist auf die volatilen Einkommen vieler Selbständiger hin. Es könne gut sein, dass ein Unternehmer während einiger Jahre sehr wenig verdiene, um dann später hohe Gewinne zu verbuchen. Für diese Personen sei der Einkauf in die Pensionskasse eine gängige Praxis, um Vorsorgelücken zu schliessen.

Ungenügende Datenlage

Abgesehen von der politischen Frage ist derzeit unklar, wie stark die Halbierung des Maximalbetrags die Bundesfinanzen entlasten würde. Das VZ Vermögenszentrum nimmt aufgrund der Lohnstrukturerhebung und der AHV-Einkommensstatistik an, dass etwa 30 000 Personen ein AHV-pflichtiges Einkommen von mindestens 500 000 Franken im Jahr erzielen – unter ihnen seien Angestellte und Selbständigerwerbende, sagt Simon Tellenbach, Geschäftsleiter Firmenkunden bei dem Finanzdienstleister.

Weiter wird es schwierig sein, die Vorsorgesituation dieser 30 000 Personen zu durchleuchten. Tellenbach sind keine Datenerhebungen bekannt, die dies abschliessend ermöglichen. Für die Berechnungen braucht das Finanzdepartement jedoch Informationen über die individuellen Vorsorgesituationen. Somit würde es in seinem Bericht teilweise auf Annahmen zurückgreifen müssen.

Schliesslich ist zu erwarten, dass Teile der parlamentarischen Debatte zur Motion von Bürgin anhand von Einzelfällen geführt werden. Diese Debatte wird sich mit dem Abwarten auf den Bericht wohl verzögern. Ob die Gesetzesanpassung eine Mehrheit findet, wird davon abhängen, wie geschlossen sich das politische Zentrum um die Mitte und die GLP für oder gegen das Vorhaben ausspricht.


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